Es gibt verschiedene Angebote zum Deutsch Lernen in Bremen:
- Beratung zum Deutsch Lernen
- Kurse von der Bundesregierung
- Kurse von der Kommune Bremen
- Online Angebote zum Deutsch Lernen
Die Links zu den folgenden Angeboten finden Sie in der Seitenleiste unter "Weitere Informationen".
Beratung zum Deutsch Lernen:
- Migrationsberatung der Arbeiterwohlfahrt (AWO)
- Koordinationsstelle Sprache des Landes Bremen
Kurse der Bundesregierung:
- Integrationskurse
Sie bestehen immer aus je einem Sprach- und Orientierungskurs und sind mit mindestens 700 Unterrichtseinheiten umfangreich. Ziel ist das Sprachniveau B1. - Erstorientierungskurse (EOK)
Sie geben Ihnen mit 300 Unterrichtseinheiten einen Überblick zum Einleben in Deutschland und vermitteln einfache Deutschkenntnisse zu alltäglichen Themen wie Gesundheit, Arbeit oder Bildung. - MiA-Kurse
In diesen Kursen erhalten Frauen relevante Informationen für den Alltag, zum Beispiel wie das Schul- und Bildungssystem in Deutschland funktioniert oder welche Aus- und Weiterbildungen möglich sind. Ein Kurs dauert 34 Stunden, verteilt über mehrere Wochen oder Monate. Sie dürfen an bis zu drei Kursen hintereinander teilnehmen. - Berufssprachkurse
Sie bauen auf den Integrationskursen auf und bereiten Teilnehmer auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Neben dem Basiskurs gibt es hier auch Kurse mit unterschiedlichen (Ziel-)Sprachniveaus.
Kurse der Kommune Bremen:
- VHS-Deutschkurse
Die Kommune Bremen ergänzt das Integrationskursangebot des Bundes mit kommunalen Sprachkursen.
Weitere Infos unter "Voraussetzungen".
Online-Angebote :
- Goethe-Institut
Beim Goethe-Institut können Sie Online-Deutschkurse Anfänger*innen (A1-A2) zum Sonderpreis von 0,25 € machen. Die Kurse richten sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche. - Ebook zum Deutsch Lernen von Buchstaben.com
- Sprachcafés in Bremen
Voraussetzungen
Zur Anmeldung zu VHS-Deutschkursen benötigen Sie:
- Pass und entweder den Aufenthaltstitel nach § 24 (wenn schon vorhanden) oder die Fiktionsbescheinigung (Nachweis über Antragstellung auf Aufenthaltstitel nach § 24)
- Zulassung/Verpflichtungsschreiben vom Migrationsamt
- Schreiben über die Kostenbefreiung vom BAMF