Überweisen Sie bitte an die zuständige Finanzkasse. Benutzen Sie hierfür die im zuletzt erhaltenen Schreiben der Finanzverwaltung genannte Bankverbindungen und geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an. Zuständige Finanzkassen sind, beginnend mit den Steuernummern
Aktualisiert am 19.09.2023