Verfahren

Überweisen Sie bitte an die zuständige Finanzkasse. Benutzen Sie hierfür die im zuletzt erhaltenen Schreiben der Finanzverwaltung genannte Bankverbindungen und geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an. Zuständige Finanzkassen sind, beginnend mit den Steuernummern

  • 60 (oder 460) und 57 (oder 457), die Finanzkasse in der Landeshauptkasse Bremen
  • 75 (oder 475), die Finanzkasse im Finanzamt Bremerhaven

Rechtsgrundlagen