Nein, eine Barzahlung ist nicht möglich; bitte überweisen Sie rechtzeitig die fälligen Beträge.
Die Finanzkasse kann diese Fragen nicht beantworten.Die Begründung können Sie aus dem Steuerbescheid entnehmen. Rufen Sie hierfür das zuständige Finanzamt Bremen oder Bremerhaven an.
Sie finden die Kontoverbindungen der zuständigen Finanzkasse in Ihrem letzten Schreiben, Steuerbescheid, Mahnung etc. Bitte geben Sie beim Verwendungszweck stets die Steuernummer oder das Kassenzeichen an.
Ja, hierfür müssen Sie dem Finanzamt Bremen oder Bremerhaven ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen unter http://www.finanzen.bremen.de/SEPA.
Aktualisiert am 19.09.2023