Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Amt für soziale Dienste angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Das Amt für soziale Dienste prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von dem für Ihren Stadtteil zuständigen Sozialzentrum bzw. Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder im Bremen gemeinnützige GmbH beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Aktualisiert am 20.12.2023