Mängel können über das Formular "Tierschutzbeschwerde" oder per Telefon dem LMTVet - außerhalb der üblichen Dienstzeiten bei Gefahr im Verzug der Polizei - gemeldet werden.
Nach Eingang der Beschwerde wird der Sachverhalt überprüft und bei Verstoß gegen Tierschutzvorschriften Maßnahmen durch die Behörde eingeleitet.
möglichst genaue Beschreibung mit Orts- und Zeitangaben des Beobachteten
Falls vorhanden, Nennung weiterer Zeugen
Aktualisiert am 01.02.2024