Die Meldung muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Das unter „Formular/Online-Services“ zu findende Meldeformular ist zu senden an:
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
An der Reeperbahn 2
28217 Bremen
Der Zoohandel unterliegt nicht der Meldepflicht. Wer gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, hat ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglichen Eintragungen zu führen.
Wer in Bremen Tiere gefährlicher Arten (Giftschlangen, Giftspinnen, Riesenschlangen, u.a.) hält, hat beim Ordnungsamt Bremen eine Genehmigung zum Halten gefährlicher Tiere zu beantragen.
Aktualisiert am 25.05.2024