Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Der Stundungsantrag ist bei der Hundesteuerstelle im Finanzamt Bremen zu stellen. Diese entscheidet nach Prüfung der vorgetragenenen Gründe über den Antrag und erteilt einen entsprechenden Bescheid.

Der Antrag ist ggf.  jährlich zu wiederholen. 

Rechtsgrundlagen