Nein, es gibt kein Formular. Stundungsanträge können durch ein formloses Schreiben gestellt werden.
Nein, die Bearbeitung von Stundungsanträgen ist kosten- bzw. gebührenfrei. Allerdings sind im Falle einer gewährten Stundung regelmäßig Zinsen zu zahlen. Diese betragen für jeden vollen Monat 0,5% auf den gestundeten Betrag.
Aktualisiert am 15.09.2023