Verfahren

Um die Steuererklärung einzureichen, müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck verwenden:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des deutschen Zolls und rufen Sie von dort das Formular "Stromsteueranmeldung und/oder Anmeldung der steuerfreien Strommengen" (Formular 1400) auf. Sie können das Formular direkt am Rechner ausfüllen.
  • Drucken Sie das vollständig ausgefüllte Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Unterschreiben Sie das ausgefüllte Formular und reichen Sie es bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt ein. Das Hauptzollamt prüft Ihre Steueranmeldung und sendet Ihnen einen Bescheid zu, falls Ihre Berechnungen nicht zutreffend waren oder etwas unklar ist. Sind Ihre Berechnungen zutreffend, wird üblicherweise kein Bescheid an Sie versandt.
  • Bezahlen Sie fristgemäß den selbst berechneten oder im Steuerbescheid des Hauptzollamts angegebenen Betrag.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Rechtsgrundlagen