Verfahren

Eine Anzeige kann online, schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen bzw. abgegeben werden. 

Wenn Sie die Anzeige online abgeben wollen:

  • Die Onlineabgabe einer Anzeige erfolgt in mehreren Schritten. 
  • Über das Internetportal können Sie Strafanzeige erstatten. Hierbei kann es sich um verschiedene Delikte handeln.
  • Sie rufen das Internetportal über eine zentrale URL auf. Die Auswahl des für die Bearbeitung zuständigen Bundeslandes erfolgt über den Ereignisort. Nach Auswahl des entsprechenden deliktsorientierten Formulars zur Anzeigeerstattung, können Sie grundlegende Angaben zu Ihrer Person machen (bspw. Personalien, Handynummer, Mailadresse). Im Anschluss können Sie Daten zum Tatort, zur Tatzeit, zum Täter und zum Ereignis selbst erfassen. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
  • Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z.B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z.B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
  • Nach erfolgter Abgabe und Übernahme der Anzeige erhalten Sie eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der Polizei Bremen.
  • Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Erstatten Sie Anzeige einer Straftat, die außerhalb Deutschlands bzw. in einem anderen Bundesland begangen wurde, übermittelt die Strafverfolgungsbehörde die Anzeige an die zuständige Behörde.
  • Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter findet. 
  • Wer eine Person wissentlich und fälschlicherweise verdächtigt, begeht eine Straftat. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Wenn Sie Ihre Anzeige persönlich vor Ort abgeben wollen:

  • Anzeigen können Sie persönlich vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten an diesen Orten aufgeben:
    • Revier Vegesack
      Kirchheide 51
      28757 Bremen
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 20 Uhr
      Mittwoch und Samstag: 8 bis 16 Uhr
    • Polizeipräsidium Bremen
      In der Vahr 76
      28329 Bremen
      Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
      Samstag: 10 bis 18 Uhr
    • Revier Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof)
      Beim Handelsmuseum 1
      28195 Bremen
      Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
      Samstag: 10 bis 18 Uhr
  • Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab online einen Termin über die Online-Terminvergabe zu vereinbaren

Wenn Sie Ihre Anzeige telefonisch abgeben wollen:

  • Die telefonische Anzeigenaufnahme erreichen Sie unter der Rufnummer 0421 362-12700.
    • Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
    • Samstag und Sonntag: 9 bis 17 Uhr

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

  • Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten, sind Sie grundsätzlich Zeuge im Strafverfahren. Es kann erforderlich sein, Sie im Rahmen der weiteren Bearbeitung Ihrer Anzeige auf die hierfür zuständige Polizeidienststelle vorzuladen, um zum Beispiel mit Ihnen persönlich eine Zeugenvernehmung durchführen zu können.
  • Wer Kenntnis einer Straftat hat, diese aber nicht zur Anzeige bringt, kann sich strafbar machen. Es gelten keine besonderen Formerfordernisse. Vorsicht ist dann geboten, wenn es sich um eine vermutete Straftat handelt. Verleumdung und falsche Verdächtigung sind strafbar, hier muss derjenige, der die Anzeige aufgibt, selbst mit rechtlichen Schritten gegen sich rechnen. Bei Verbrechen wie Mord, Raub, Kriegsverbrechen und Hochverrat herrscht eine Anzeigepflicht.
  • Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen. Nach dem Legalitätsprinzip sind die Behörden anschließend zu Ermittlungen verpflichtet.