Verfahren
- Sie beantragen die Änderungsgenehmigung schriftlich bei der zuständigen Behörde.
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Die Behörde beteiligt die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit
- Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Die Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie den angemessenen Sicherheitsabstand in der raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben bereits sichergestellt haben.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage