Bevor die Anlage errichtet, betrieben oder geändert wird.
6 bis 7 Monate.
Die zuständige Behörde muss innerhalb von sechs Monaten über eine Änderung und innerhalb von sieben Monaten über die Errichtung und den Betrieb entscheiden.
Keine Angabe.
Aktualisiert am 24.04.2024