In der Regel ist für die Gewährung von Leistungen der Stiftung ein persönliches Beratungsgespräch unabdingbar. Weitere Auskünfte können Sie unter der folgenden Telefonnummer erhalten: 0421 361-5292
Die örtliche Zuständigkeit der Anlauf- und Beratungsstelle richtet sich nach dem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthalt der Betroffenen zum Zeitpunkt der Meldung.
Aktualisiert am 10.01.2024