Für die Inanspruchnahme der Leistungen aus der Stiftung ist es erforderlich, dass sich die Betroffenen bis zum 30.06.2021 persönlich oder schriftlich bei der Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet haben.
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.