Sie oder ihr Bevollmächtigter können die Bescheinigung schriftlich beantragen:
Das Finanzamt wird eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausstellen, in der die gegenwärtigen steuerlichen Verhältnisse bescheinigt werden. Die Bescheinigungen können nicht persönlich abgeholt werden sondern werden nur per Post versandt.
Das zuständige Finanzamt ist dort, wo der Antragsteller steuerlich geführt wird
Aktualisiert am 15.09.2023