Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

Zum vereinfachten Onlineformular

Verfahren

Sie oder ihr Bevollmächtigter können die Bescheinigung schriftlich beantragen:

  • per vereinfachtem Online-Formular über das Serviceportal
  • per Post
  • per E-Mail
  • per Telefax

Das Finanzamt wird eine "Bescheinigung in Steuersachen" ausstellen, in der  die gegenwärtigen steuerlichen Verhältnisse bescheinigt werden. Die Bescheinigungen können nicht persönlich abgeholt werden sondern werden nur per Post versandt.

Weitere Hinweise

Das  zuständige Finanzamt ist dort, wo der Antragsteller steuerlich geführt wird