Nehmen Sie mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt Bremen oder Bremerhaven Kontakt auf, zuständig ist die Existenzgründungsberatungsstelle.
Ja, nehmen Sie mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt Bremen oder Bremerhaven Kontakt auf, zuständig ist die Existenzgründungsberatungsstelle.
Für diese Fragestellungen haben wir ein besonderes Angebot: Nehmen Sie mit Ihrem Wohnsitzfinanzamt Bremen oder Bremerhaven Kontakt auf, zuständig ist die Existenzgründungsberatungsstelle.
Sofern im Rahmen einer steuerlichen Anmeldung eines Unternehmens die beim Finanzamt beantragte Steuernummer noch nicht vom Finanzamt erteilt wurde, können keine Rechnungen erteilt werden, weil die Vorschriften zur Rechnungsausstellung nach § 14 Umsatzsteuergesetz dem entgegenstehen. Nach § 14 (4) S. 1 Nr. 2 UStG muss der leistende Unternehmer in der Rechnung entweder die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Aktualisiert am 06.06.2024