Verfahren

Für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen:

Online über das ELSTER-Portal:

  • Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
  • ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
  • Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
  • Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann

Schriftliche Beantragung:

  • Füllen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" aus. Das Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
  • Für die Erklärung müssen Sie zusätzlich die dort enthaltene "Anlage Kind" für das jeweilige Jahr mit auffüllen.
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bitte beachten Sie:

  • Dies gilt auch, wenn mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert worden ist, und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags weiterhin vorliegen.
  • Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich, beziehungsweise von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Rechtsgrundlagen