Verfahren
Für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen:
Online über das ELSTER-Portal:
- Sie können die Erklärung online über ELSTER an das Finanzamt übermitteln.
- ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
- Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER.
- Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann
Schriftliche Beantragung:
- Füllen Sie das Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" aus. Das Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
- Für die Erklärung müssen Sie zusätzlich die dort enthaltene "Anlage Kind" für das jeweilige Jahr mit auffüllen.
- Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
- Schicken Sie den Antrag mit Anlagen per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
- Sie erhalten einen Bescheid.
Bitte beachten Sie:
- Dies gilt auch, wenn mit Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes die Steuerklasse II automatisiert beendet und im Folgemonat in die Steuerklasse I geändert worden ist, und die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags weiterhin vorliegen.
- Ist eine Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht möglich, beziehungsweise von Ihnen nicht erwünscht, können Sie diesen auch im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Rechtsgrundlagen