Welche Fristen sind zu beachten?

Es gelten die allgemeinen Verjährungsfristen für die Abgabe von Steuererklärungen, sofern der Entlastungsbetrag nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht wurde.
Bei Wegfall der Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist dies dem zuständigen Finanzamt unverzüglich anzuzeigen

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel umgehend nach Eingang.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine.