Die Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen/Unterlagen ist grundsätzlich für Kalen-derjahre bis einschl. 2017 bis zum 31. Mai des Folgejahres einzureichen. Für Kalenderjahre ab 2018 ist diese Abgabefrist auf den 31. Juli des Folgejahres verlängert worden.
Der Zeitraum bis zur Erteilung des Steuerbe-scheides ist von vielen Einflüssen abhängig. Unter der Dienstleistungsbeschreibung "Bearbeitungsstand der Steuererklärungen" ist der aktuelle Bearbeitungsstand in den einzelnen Arbeitsbereichen der bremischen Finanzämter aufgeführt.
Aktualisiert am 15.09.2023