Als Gewerbetreibender/Selbständiger müssen Sie abhängig von Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeit neben der Einkommensteuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung (Hinweis siehe auch die Dienstleistungsbeschreibung "Umsatzsteuer") und ggf. eine Gewerbesteuererklärung (Hinweis: siehe auch Dienstleistungsbeschreibung
"Gewerbesteuer festsetzen") abgeben.
Wer einen Gewerbebetrieb unterhält oder eine selbständige Tätigkeit ausübt, ist dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn die Summe der im Kalenderjahr erzielten Einkünfte über dem jeweiligen Grundfreibetrag liegen (2022 = 9.984 € für Ledige bzw. 19.968 € für Ehegatten/Lebenspartner).
Darüber hinaus muss eine Steuererklärung stets abgegeben, wer hierzu vom Finanzamt aufgefordert wird. Eine solche Aufforderung wird bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen grundsätzlich erfolgen.
Der Einkommensteuererklärung ist außerdem eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder (falls zulässig) eine sog. Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) beizufügen.
Aktualisiert am 15.09.2023