Verfahren

Die Steuerentlastung müssen Sie schriftlich im Rahmen der monatlichen Steueranmeldung beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Zolls und füllen Sie die  Formulare folgende Formulare aus.

    Formular 2780 „Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops"

  • Formular 2781 „Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkopops"

Wenn auch für den in den Alkopops enthaltene Alkohol eine Steuerentlastung beantragt wird, benötigen Sie außerdem folgende Formulare: 

  • Formular 1272 „Monatliche Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse“
  • Formular 1278 „Anlage zur monatlichen Steueranmeldung/Entlastungsanmeldung für Alkoholerzeugnisse“

Wenn Sie Waren in Ihr Steuerlager aufnehmen, die jemand anders versteuert hatte, können Sie mit dem Formular „Versteuerungsbestätigung“ eine Vergütung beantragen.; Füllen Sie das jeweilige Formular und wenn nötig die Anlagen vollständig aus und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.; Das Hauptzollamt prüft die Entlastung.; Sie erhalten einen Bescheid mit dem Ergebnis Ihres Antrags.;

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Transport gegen Steuerentlastung in andere Mitgliedstaaten die Zusage des zuständigen Hauptzollamts benötigen. Diese bekommen Sie auf Antrag in Form eines sogenannten Zusagescheins ausgestellt.

Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.

Rechtsgrundlagen