Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, liegen der öffentlichen Verwaltung Ihre Lieferantenstammdaten vor. Sie sind dazu angehalten, die Richtigkeit Ihrer Lieferantenstammdaten zu gewährleisten.
Die Ursache für eine erforderliche Mitteilung über zu ändernde Stammdaten, kann in dem durch das System automatisiert durchgeführten Abgleich der Daten des Katalogsystems und dem Elster-Zertifikat liegen. Dadurch ist das Vertrauensniveau der Daten auf substanziell gestiegen. Durch die Meldung der Stammdaten erfolgt eine Korrektur im Katalogsystem. Hiernach werden die jeweiligen Rahmenverträge angezeigt.
Aktualisiert am 12.11.2024