Verfahren

Mit Annerkennungsjahr

Wenn Sie das Berufspraktikum (sog. „Anerkennungsjahr“) absolvieren möchten, senden Sie bitte mind. 2 Monate vor Beginn Ihre Meldung zum Berufspraktikum an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31. Sie erhalten danach unaufgefordert eine Mitteilung über die Termine Ihrer Praxisbegleitenden Veranstaltungen.

Nachdem zur Hälfte des Anerkennungsjahres eine Zwischenbeurteilung, in der ein voraussichtliches Bestehen des Berufspraktikums prognostiziert wird, bei der Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 eingereicht wird, erhalten Sie danach den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium. Wenn Sie das Berufspraktikum mit Erfolg abgeleistet und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die staatliche Anerkennung.    

Anerkennung von beruflicher Tätigkeit

Wenn Sie berufliche Tätigkeit auf das Berufspraktikum anrechnen lassen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zur Senatorischen Behörde für Kinder und Bildung -Referat 31 auf. Dort erhalten Sie dann entsprechende Antragsformulare und das weitere Verfahren wird mit Ihnen individuell besprochen.

Nachdem Sie Ihre berufliche Tätigkeit auf das Berufspraktikum per Bescheid angerechnet bekommen haben, erhalten Sie danach den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium. Wenn Sie die berufliche Tätigkeit das Berufspraktikum angerechnet bekommen und das Kolloquium bestanden haben, erhalten Sie die staatliche Anerkennung

Rechtsgrundlagen