Sie möchten nach der staatlichen Prüfung zum/zur Erzieher:in an einer Fachschule für Sozialpädagogik im Land Bremen anschließend die staatliche Anerkennung erlangen? Hier erfahren Sie mehr.
Der Beruf Erzieher:in ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Qualifikation nachweisen, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen. Wenn Sie in Bremen eine Fachschule für Sozialpädagogik mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen und das Berufspraktikum erfolgreich absolviert haben, können Sie mit der staatlichen Anerkennung bundesweit in diesem Beruf arbeiten.
Dafür müssen Sie sich mit allen notwendigen Unterlagen bei den zuständigen Landesbehörden (Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 oder die öffentlichen Fachschulen für Sozialpädagogik) zum Berufspraktikum anmelden.
In Bremen wird die Urkunde der staatlichen Anerkennung durch die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung - Referat 31 erteilt, sofern Sie die staatliche Prüfung zur Erzieherin/Erzieher im Land Bremen erlangt und anschließend in einem einjährigen Berufspraktikum Ihre berufliche Eignung nachgewiesen haben.
Die Erteilung der Urkunde der staatlichen Anerkennung erfolgt nach dem Bestehen eines Kolloquiums. Die Zulassung zum Kolloquium erfolgt auf Antrag, wenn alle notwendigen Nachweise erbracht worden sind.
Sofern Sie eine öffentliche Fachschule (Inge-Katz-Schule, Schulzentrum Blumenthal, BS Sophie-Scholl Bremerhaven) besucht haben, werden Sie im anschließenden Berufspraktikum zur staatlichen Anerkennung dort begleitet.
Haben Sie eine private Fachschule (Paritätisches Bildungswerk Bremen, ibs Bremen) besucht oder die staatliche Prüfung über eine Nicht-Schüler*innen-Prüfung erlangt, müssen Sie sich an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung – Referat 31 wenden.
Sie haben die staatliche Prüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik in Bremen erlangt und danach erfolgreich das Berufspraktikum absolviert.
Sie besitzen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag.
Aktualisiert am 31.01.2025