Wenn Sie das reguläre Berufspraktikum absolvieren, senden Sie zwei Monate vor Beginn Ihre Praxisstellenmeldung an die Senatorische Behörde für Kinder und Bildung-Referat 31-. Dann werden Sie über die verpflichtenden praxisbegleitenden Veranstaltungen informiert.
Wenn Sie berufliche Tätigkeiten auf das Berufspraktikum anrechnen lassen, können Sie den Antrag auf Anrechnung im Anschluss an die Tätigkeit im Referat 31 stellen.
Sie erhalten vom Referat 31 rechtzeitig den Antrag auf Zulassung zum Kolloquium, den Sie dann mit dem Kolloquiumsbericht abgeben. Nach erfolgreich bestandenem Kolloquium wird Ihnen die staatliche Anerkennung erteilt.
Aktualisiert am 09.01.2024