Eine Spielhallenerlaubnis muss bei Eröffnung der Spielhalle vorliegen.
Die Erlaubnis erlischt, wenn der oder die Erlaubnisinhaber*in ein Jahr lang keine Spielhalle betreibt.
12 Wochen sind für die Antragsbearbeitung einzuplanen.
Die Erlaubnisgebühr wird abhängig von Geltungsdauer, Spielhallenfläche und Spielgeräteanzahl zwischen 477,00 und 8.866,00 Euro festgesetzt.
Aktualisiert am 18.10.2024