Transportverpackungen und -behältnisse sind von den Anliefernden wieder mitzunehmen. Mit dem Einfüllen in die Sammelbehälter/-container oder mit der Übergabe an das Betriebspersonal gehen die Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe in das Eigentum von Die Bremer Stadtreinigung über. Dies gilt auch, soweit sie schon entladen oder sichergestellt sind.
Die Anliefernden sind verpflichtet, Auskunft über die Herkunft der von ihnen angelieferten Abfälle und/oder Wertstoffe zu geben. Das Betriebspersonal der Station ist befugt, alle angelieferten Abfälle zu kontrollieren und Abfälle, Wertstoffe und Schadstoffe zurückzuweisen, auch wenn diese bereits abgeladen sein sollten.
Aktualisiert am 14.04.2025