Sie haben Einrichtungsgegenstände (Möbel etc.), die Sie entsorgen wollen? Dann können Sie Ihren Sperrmüll an den Recycling-Stationen abgeben.

Sie können Ihren Sperrmüll jeweils bis 2 m³ bei den Recycling-Stationen abgeben. Auf der Recycling-Station Blockland auch in größeren Mengen.

Das ist Sperrmüll:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände:
    • Sofa, Liege, Bett, Schrank, Kommode, Tisch, Matratze, Lattenrost, Sitzmöbel (Sessel, Stuhl, Hocker), Regal, Garderobe, leere Koffer, Teppich/PVC (aufgerollt oder gebündelt), Kratzbaum, Hundekorb
  • Große Elektrogeräte:
    • Kühlgeräte, Gefriergerät, Wäschetrockner, Fernsehgerät, Monitor, Drucker, Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Klimagerät, Elektrisches Heizgerät, Mikrowelle, Staubsauger, Ventilator, Lampe, Elektronische Gartengeräte
  • Gegenstände aus Metall:
    • Bettgestell, Springrahmen, Kinderwagen, Fahrräder, Roller, Grill, Wäscheständer, Sonnenschirm
  • Große Kunststoffteile:
    • Wäschekorb, Wanne, Gartenmöbel, Blumenkübel

Das ist kein Sperrmüll:

  • Bauabfälle:
    • Fenster, Türen, Laminat und Sanitärkeramik, Rohre, Fuß- und Deckenleisten
  • Restmüll und Kunststoffteile, die in den Bremer Müllsack passen
  • Wertstoffe:
    • Papier und Pappe, Gartenabfälle, Textilien, Glas sowie Verkaufsverpackungen
  • Schadstoffe und asbesthaltige Abfälle
  • Autoteile:
    • Autowracks und Autoteile, Krafträder sowie Reifen

Voraussetzungen

  • Der Sperrmüll kommt aus einem Privathaushalt, der an die kommunale Abfallentsorgung in Bremen angeschlossen ist.
  • Die Anlieferung von Abfällen und Wertstoffen ist nur mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t zulässig
  • Die Anlieferung der Abfälle und Wertstoffe hat sortenrein und frei von schädlichen Verunreinigungen und Anhaftungen zu erfolgen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Amtlicher Identitätsnachweises oder Gebührenbescheid (Original)

    In begründeten Fällen kann die gemeinsame Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises und des Gebührenbescheides verlangt werden.

  • Erklärung Abfallherkunft

    Auf Verlangen ist von den Anliefernden unter Angabe des Namens, der Anschrift einschl. Telefonnummer und unter Vorlage des amtlichen Identitätsnachweises eine Erklärung zu unterzeichnen, in der die genaue private Herkunft der Abfälle und/oder Wertstoffe dargelegt und bestätigt wird.