Sobald Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KSK erfüllen, müssen Sie den Antrag stellen.
Abhängig vom Ermittlungsaufwand: 3 bis 6 Monate
Anmeldung: keine
Monatlicher Beitrag: 50 Prozent Anteil zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
Aktualisiert am 21.01.2025