Verfahren

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten, können vor Einreichung des Bauantrages bestimmte thematische Vorklärungen sinnvoll sein, um das Risiko späterer Umplanungen im Rahmen des Hauptverfahrens zu reduzieren.

Sie haben deshalb die Möglichkeit, vorab mit der Bauaufsichtsbehörde bzw. der federführend zuständigen Fachbehörde in Kontakt zu treten. Bitte reichen Sie hierzu die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen ein. 

Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Entscheidungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung für die Entscheidung erforderlich ist. 

Sie erhalten eine Bestätigung, wenn die eingereichten Unterlagen mit den rechtlichen Anforderungen im Einklang mit den betroffenen öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.

Wenn Ihr Bauvorhaben die betroffenen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften noch nicht einhält, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Im Rahmen des nachfolgenden bauaufsichtlichen Verfahrens sind die offenen Fragestellungen dann abschließend zu klären.

Beachten Sie, dass die Entscheidung gebührenpflichtig sein kann.

Rechtsgrundlagen