Verfahren

  1. Schriftliche Beauftragung (auch per Internet, E-Mail oder Fax) durch Auftraggeber:innen möglich.
  2. Prüfung  durch das Landesamt GeoInformation Bremen, ob die Voraussetzungen für eine Sonderung vorliegen.
  3. Sonderung (Zerlegung ohne örtliche Vermessung) des Flurstückes im Liegenschaftskataster.
  4. Anfertigung einer Niederschrift über den neuen Grenzverlauf.
  5. Benachrichtigung aller Beteiligten durch Versenden der Niederschrift in Kopie.
  6. Versenden der Mitteilungen über Veränderungen im Liegenschaftkataster. Verschicken der für die Grundstücksabschreibung erforderlichen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.  Versenden des Kostenbescheides über die Sonderung.
  7. Zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb von drei Jahren) erfolgt durch GeoInformation Bremen die Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
  8. Mitteilung des Grenztermins durch GeoInformation Bremen.
  9. Durchführung der Abmarkung der neuen Grenzpunkte.
  10. Anfertigung einer Niederschrift über die Abmarkung.
  11. Benachrichtigung aller nichtanwesenden Beteiligten durch Versenden der Kopien der Niederschrift über den Grenztermin.
  12. Versenden des Kostenbescheides über die Abmarkung.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Auftragsformular: Bitte "Zerlegungsvermessung" ankreuzen und den Wunsch nach Sonderung unter "Sonstiges" vermerken.

Angabe des betroffenen Flurstücks: Nennung von Straße und Hausnummer oder Katasterbezeichnung, d.h. Flur und Flurstück

Angabe des gewünschten Verlaufs der neuen Grenzen: Nennung von geometrischen Bedingungen, z.B. paralleler Abstand, Rechtwinkligkeit usw. zu vorhandenen Grenzen oder Gebäuden. Nennung von Soll-Flächen.

Hinweis: Baurechtliche Auflagen, z.B. Abstandsflächen, werden von GeoInformation nicht geprüft!