Sie wollen Ihr Flurstück zerlegen lassen und brauchen das Ergebnis  möglichst schnell? Dann können Sie prüfen lassen, ob eine Sonderung in Frage kommt.

Zunächst prüft GeoInformation Bremen, ob die Bedingungen für eine Sonderung erfüllt sind. Falls das so ist, wird das Flurstück im Liegenschaftskataster ohne örtliche Vermessung zerlegt. Über den Grenzverlauf wird eine Urkunde aufgenommen und den Beteiligten bekanntgegeben. In der Örtlichkeit werden die neuen Grenzpunkte zu einem späteren Zeitpunkt gekennzeichnet. Die Grenzpunkte werden durch Grenzsteine, Kunstoffmarken, Meißelkreuze o.ä dauerhaft gekennzeichnet. Auch über die spätere örtliche Kennzeichnung der Grenzpunkte, die als "Abmarkung" bezeichnet wird, wird eine Niederschrift aufgenommen und den Beteiligten bekannt gegeben.

Voraussetzungen

  • Das betroffene Flurstück liegt in der Stadtgemeinde Bremen.
  • Beauftragung nur durch Eigentümer:innen, Erwerber:innen, Erbbauberechtigte oder Notar:innen
  • Für alle Grenzpunkte des Flurstücks liegen im Liegenschaftskataster hochgenaue und zuverlässige Koordinaten vor.

Hinweis: Hochgenaue und zuverlässige Koordinaten werden infolge von Liegenschaftsvermessungen seit etwa 2004 produziert.

Hinweis: Die Sonderung ist eine Spezialform der Zerlegung, sie ist an besondere Bedingungen geknüpft. Es existiert kein Gesetzesanspruch auf Durchführung einer Sonderung.