Sie können Ihre Steuern und Abgaben automatisch von der Finanzverwaltung durch ein SEPA-Lastschriftmandat abbuchen lassen. Das spart Ihnen Zeit und Kosten!
Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.
Steuern und Abgaben sind zu bestimmten Zeitpunkten zu zahlen (Fälligkeit). Durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist für Sie sichergestellt, dass Ihre Zahlun-gen von fälligen Steuern und Abgaben rechtzeitig an die Finanzverwaltung erfolgen. Das Risiko für den Einzug der Zahlungen trägt die Finanzverwaltung. Beim Einzug wird auch der richtige Verwendungszweck automatisch berücksichtigt. Dadurch sparen Sie sich Überwachungsaufwand und etwaige Kosten für Einzelüberweisungen. Ihr Konto wird frühestens einen Tag nach der Fälligkeit belastet.
Eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren kann jederzeit durch Sie widerrufen werden. Außerdem können Sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Für jede Steuernummer ist ein gesondertes SEPA-Lastschriftmandat einzureichen.
Bei Änderung Ihres Bankkontos sollten Sie der Finanzverwaltung auch ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Aktualisiert am 29.03.2024