Haben Sie ein Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Oder haben Sie einen beim Standesamt eingetragenen neuen Namen, der nicht der Ehename ist? Hier erfahren Sie mehr.
Ein Ersatzzeugnis oder ein Zeugnis mit Ihrem neuen Namen können Sie bei der Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat, erhalten.
Um ein Ersatzzeugnis oder ein auf Ihren neuen Namen ausgestelltes Zeugnis zu beantragen, wenden Sie sich an die Schule, die das Originalzeugnis ausgestellt hat und vereinbaren einen Termin im dortigen Schulsekretariat.
Sie stellen sich im Termin persönlich bei der Schule vor. Dort beantragen Sie die Erstellung eines Ersatzzeugnisses.
Wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule, an der Sie das zu ersetzende Zeugnis erworben haben.
Sollte es Ihre Schule inzwischen nicht mehr geben, wenden Sie sich an das Sekretariat der entsprechenden Nachfolgeschule. Das können Sie bei der Schulaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung erfragen.
Sie müssen die Aufbewahrungsfristen für Zeugnisse berücksichtigen.
Zweitschriften von Abschluss-, Abgangs-und Prüfungszeugnissen sowie Prüfungslisten und Schülerarchivkarteien oder –dateien werden 50 Jahre aufbewahrt.
Prüfungsarbeiten aus Abiturprüfungsverfahren oder sonstige Prüfungsarbeiten und Prüfungsakten werden 10 Jahre aufbewahrt.
Aktualisiert am 12.07.2024