Die Erziehungsberechtigten können für ihre Kinder die Schüler-Sammelbeförderung in Anspruch nehmen.

Für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (geistige Beeinträchtigung, Rollstuhl, Hören und Sehen im Förderzentrum) besteht der Anspruch der Sammelbeförderung.

Die Schülersammelbeförderung kann von den Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden, deren Kindern einen der folgenden sonderpädagogischen Förderbedarfe haben:

  • Körperlich-motorische Entwicklung
  • Geistige Beeinträchtigung
  • Sozial-emotionale Entwicklung bei Beschulung im Förderzentrum
  • Hören bei Beschulung im Förderzentrum
  • Sehen bei Beschulung im Förderzentrum

Die Schüler*innen werden mit Kleinbussen morgens von zu Hause abgeholt und nach Unterrichtsende wieder nach Hause gebracht.

Voraussetzungen

Sonderpädagogischer Förderbedarf in geistiger Beeinträchtigung, körperlich-motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören und sozial-emotionale Entwicklung bei Beschulung in speziellen Förderzentren.