Verfahren

Die Sorgeberechtigten informieren sich an dem für sie zuständigen Förderzentrum über die Möglichkeiten der Beschulung ihres Kindes und stellen gegebenenfalls einen formlosen Antrag bei der zuständigen Schulaufsicht bei der zuständigen Stelle der Senatorin für Kinder und Bildung. Dort wird dieser Antrag geprüft und entschieden.

Rechtsgrundlagen