Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.
Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden. Das Kriterium zur Beurteilung ist in der Regel das Gefahrensymbol auf der Verpackung (zum Beispiel Flamme, Totenkopf, dickes Ausrufezeichen). Abfälle, die so gekennzeichnet sind, gehören in die Schadstoffsammlung.
Gut zu wissen:
Die Abfälle stammen aus einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossen Privathaushalt.
Aktualisiert am 25.08.2023