Verfahren

Die Anzeige muss schriftlich (formlos) vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgen. 

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • genaue Adresse des betroffenen Grundstücks,
  • der Sanierungsgrund,
  • das Ziel und die Maßnahmen der Sanierung.

Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.