Die Anzeige muss schriftlich (formlos) vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgen.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
Die örtliche Zuständigkeit der verantwortlichen Dienststellen (siehe „Zuständige Dienststelle“) ist unbedingt zu beachten.
Aktualisiert am 01.08.2024