Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Sie können dies
Das Formular liegt in der Regel in den Gemeinden aus. Sie können es auch aus dem Internet herunterladen.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
Aktualisiert am 23.09.2024