Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
dort wohnen,
dort gemeldet sind oder
m Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
18,36 EUR Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
6,12 EUR Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Aktualisiert am 23.09.2024