Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden.

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Meldebescheinigung

    über alle Haushaltsmitglieder

  • Beitragsnummer

    Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt brauchen sie deren Beitragsnummer.

  • Vollmacht oder Betreuungsvollmacht

    Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen