Verfahren

  • Für die Zuteilung eines roten Händlerkennzeichens genügt in der Regel ein formloser Antrag. Dieser kann schriftlich oder persönlich bei der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde abgegeben werden. Es kann auch ein Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden. 
  • Termine für die Sachbearbeitung in der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde erhalten Sie online unter www.termine-bremen.de oder telefonisch über das Bürgertelefon Bremen unter der 115.
  • Die Zulassungsbehörde stellt nach abgeschlossener Zuverlässigkeitsüberprüfung des Antragstellers (etwa 4 - 6 Wochen) ein Fahrzeugscheinheft aus. 
  • Die Versicherung wird von der Zentralen KFZ-Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert. 

Tipp: 

Die Kennzeichenschilder können nach erfolgter Zulassung hergestellt werden. Dafür haben sich private Anbieter in der Nähe der Zulassungsbehörde angesiedelt. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, das heißt mit Plaketten für den Zulassungsbezirk versehen. 

Hinweis: 

Gewerbliche Zulassungsanliegen werden zusätzlich innerhalb der Abgabezeiten des Schalters für gewerbliche Kund: innen und Autohäusern des Referates BSC-Stresemannstraße angenommen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt und unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).