Verfahren

  • Bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinaus ist eine Änderung des Wohnortes notwendig
  • Fingerabdruckerfassung
  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.

Weitere Hinweise

Gültigkeit:

  • Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre

Änderung im deutschen Passrecht

Aufgrund einer europäischen Rechtsverordnung ergibt sich im deutschen Passrecht zum 26.06.2012 eine wichtige Änderung:

Alle Einträge zu Kindern, die auf Grundlage früherer Passvorschriften noch bis zum 31.10.2007 im Reisepass der Eltern (bzw. eines Elternteils) vorgenommen worden sind, werden ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für den eigentlichen Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig (sofern nicht abgelaufen).

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.