Gültigkeit:
Änderung im deutschen Passrecht
Aufgrund einer europäischen Rechtsverordnung ergibt sich im deutschen Passrecht zum 26.06.2012 eine wichtige Änderung:
Alle Einträge zu Kindern, die auf Grundlage früherer Passvorschriften noch bis zum 31.10.2007 im Reisepass der Eltern (bzw. eines Elternteils) vorgenommen worden sind, werden ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für den eigentlichen Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig (sofern nicht abgelaufen).
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88660.
Aktualisiert am 20.10.2024