Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).

Ein Reisepass kann auch für Personen unter 18 Jahren beantragt werden. Alle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Dienstleistungsbeschreibung "Reisepass beantragen - für Personen unter 18 Jahren" (siehe: https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1156018.de).

Mit den folgenden Links buchen Sie immer nur einen Termin für eins der beschriebenen Anliegen.
Sollten Sie mehrere Anliegen dieser Art haben, dann klicken Sie bitte auf den Namen der unten aufgeführten Dienststelle und wählen Sie dort im rechten Menü die Terminvereinbarung.

Frühestmöglicher Termin in Bremen: BürgerServiceCenter-Mitte am Fr. 22.11.24 um 08:15

Weitere Dienstleister

Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr.

Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.

Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt.

Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.

Bei Reisen in die USA bzw. nach Kanada ist zu beachten:

Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über die elektronische Reisegenehmigungssysteme der USA bzw. Kanada beantragt werden kann.

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher grundsätzlich nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem (Haupt-)Wohnort befindet.

Ausnahme: Wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird, muss der Antrag auf Ausstellung eines Passes auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde bearbeitet werden. Ein Pass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde ausgestellt werden. In diesem Fall verdoppelt sich die Gebühr, wenn dies auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identitätsnachweis

    z.B. Personalausweis oder alter bzw. ungültiger Reisepass

  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passfoto nach der Fotomustertafel (nicht älter als drei Monate)
  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.