Verfahren

Eine Reisegewerbekarte muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Anhand Ihrer Angaben und weiterer behördlichen Abfragen wird Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit überprüft. Nach Abschluss der Überprüfung werden Sie unaufgefordert über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Sollte der Erteilung einer Reisegewerbekarte nichts im Wege stehen, wird mit Ihnen ein Termin zur Abholung Ihrer Reisegewerbekarte vereinbart. Da die Reisegewerbekarte von Ihnen unterschrieben werden muss, ist eine Zusendung per Post leider nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Auszug  aus dem Gewerbezentralregister, Personalpapiere). Für die juristische Person ist extra ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.