Die Rentenversicherung finanziert Nachsorgeleistungen über einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten im Anschluss an eine medizinische Reha.
Es gibt in der Regel keine Bearbeitungsdauer, da die Empfehlung am Ende der medizinischen Reha durch die Reha-Einrichtung ausgestellt wird.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Aktualisiert am 10.02.2025