Verfahren

  • Sie müssen einen Antrag auf Registrierung schriftlich per Post, per Mail oder DE-Mail stellen.
  • Diesen Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stammbehörde in der örtlichen Betreuungsbehörde.
    • Für Sie ist die örtliche Betreuungsbehörde zuständig, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz ist (zum Beispiel Ihr Büro).
    • Haben Sie keinen Geschäftssitz und arbeiten von zu Hause, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
  • Den Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Es wird geprüft, ob alle Unterlagen eingereicht wurden.
    • Es wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Nach der Prüfung müssen Sie in einem persönlichen Gespräch Ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
  • Danach müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden haben.
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung bekommen Sie einen Registrierungsbescheid zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Berufliche Betreuer:innen können selbstständig tätig sein oder als Betreuer:innen für einen anerkannten Betreuungsverein arbeiten (Vereinsbetreuer:innen).

Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer:in? 

Die Betreuungsbehörde Bremen sucht geeignete Personen für die freiberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit als Berufsbetreuer:in.