Verfahren
- Sie müssen einen Antrag auf Registrierung schriftlich per Post, per Mail oder DE-Mail stellen.
- Diesen Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stammbehörde in der örtlichen Betreuungsbehörde.
- Für Sie ist die örtliche Betreuungsbehörde zuständig, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz ist (zum Beispiel Ihr Büro).
- Haben Sie keinen Geschäftssitz und arbeiten von zu Hause, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
- Den Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Es wird geprüft, ob alle Unterlagen eingereicht wurden.
- Es wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Nach der Prüfung müssen Sie in einem persönlichen Gespräch Ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen.
- Danach müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden haben.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung bekommen Sie einen Registrierungsbescheid zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Berufliche Betreuer:innen können selbstständig tätig sein oder als Betreuer:innen für einen anerkannten Betreuungsverein arbeiten (Vereinsbetreuer:innen).
Haben Sie Interesse an einer Tätigkeit als Berufsbetreuer:in?
Die Betreuungsbehörde Bremen sucht geeignete Personen für die freiberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit als Berufsbetreuer:in.