je nach Antragstellung
je nach Aufwand bzw. nach Terminabsprache
Abrechnung nach Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VermWertKostV) aufgrund der Baukosten gemäß Kostenverordnung Bau (BauKostV).
Aktualisiert am 12.11.2024