Die Durchführung des Anmeldeverfahrens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Tel. 0421-361-2871
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
prostituiertenschutz@wae.bremen.de
Die Anmeldung muss persönlich bei der Gewerbebehörde - Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen - erfolgen.
Prostituierte sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Das Anmeldeverfahren schließt außerdem ein persönlich wahrzunehmendesInformations- und Beratungsgespräch ein.
Für das Anmeldeverfahren einschließlich der Beratungen wird ein gemeinsamer Termin in den Räumen der Gewerbebehörde vereinbart.
Über die Anmeldung und die Gesundheitsberatung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
Die Anmeldebescheinigung ist grundsätzlich für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Für Prostituierte unter 21 Jahren gilt eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr; die gesundheitliche Beratung muss halbjährlich wiederholt werden.
Für die Anmeldung erforderliche Angaben und Unterlagen
Aktualisiert am 10.10.2023