Verfahren

Die Durchführung des Anmeldeverfahrens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Tel. 0421-361-2871
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:
prostituiertenschutz@wae.bremen.de

Die Anmeldung muss persönlich bei der Gewerbebehörde - Senator für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Referat Gewerbeangelegenheiten, Katharinenklosterhof 3, 28195 Bremen - erfolgen.

Prostituierte sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend jährlich eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Das Anmeldeverfahren schließt außerdem ein persönlich wahrzunehmendesInformations- und Beratungsgespräch ein.

Für das Anmeldeverfahren einschließlich der Beratungen wird ein gemeinsamer Termin in den Räumen der Gewerbebehörde vereinbart.

Über die Anmeldung und die Gesundheitsberatung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Anmeldebescheinigung ist grundsätzlich für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Für Prostituierte unter 21 Jahren gilt eine kürzere Gültigkeitsdauer der Anmeldung von einem Jahr; die gesundheitliche Beratung muss halbjährlich wiederholt werden.

Für die Anmeldung erforderliche Angaben und Unterlagen

  • Vor- und Nachnamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise  eine Zustellanschrift
  • Bundesländer oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
  • ein  aktuelles Fotos/Lichtbild ohne Rand, 45 Millimeter hoch und 35  Millimeter breit
  • Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer  innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten 
    gesundheitlichen Beratung nach § 10 Abs. 1 ProstSchG
  • ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind,  müssen Unterlagen vorlegen, die 
    nachweisen, dass Sie die Erlaubnis haben, dass sie in Deutschland einer Beschäftigung oder einer 
    selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen.