Verfahren

Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog über Liefer- und Dienstleistungen bereitstellen. Wenn Sie als Lieferant einen Produktkatalog zur Übernahme durch den öffentlichen Auftraggeber bereitstellen möchten, müssen Sie folgendes machen:

  • Sie erstellen einen Produktkatalog oder exportieren einen Produktkatalog gemäß der Rahmenvereinbarung aus Ihrem Bestellsystem
  • Sie stellen den Produktkatalog bereit. Das können Sie über das Lieferantencockpit tun. Auch bei Änderungen an Ihrem Produktkatalog können Sie das Lieferantencockpit nutzen.
  • Sie beantragen die Freigabe des Produktkatalogs. 
  • Die öffentliche Verwaltung prüft Ihren Produktkatalog. Nach erfolgreicher Prüfung übernimmt die öffentliche Verwaltung Ihren Produktkatalog.  
  • Die Produkte stehen nun für den Abruf durch Bestellungen bereit.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Neben dem Lieferantencockpit können Sie Ihre Produktkataloge der öffentlichen Verwaltung über herkömmliche Wege zur Verfügung stellen. Hierzu muss eine Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung je Katalogsystem erfolgen.