Wenn Sie als Lieferant eine gültige Rahmenvereinbarung mit der öffentlichen Verwaltung haben, müssen Sie zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung einen Produktkatalog über Liefer- und Dienstleistungen bereitstellen. Wenn Sie als Lieferant einen Produktkatalog zur Übernahme durch den öffentlichen Auftraggeber bereitstellen möchten, müssen Sie folgendes machen:
Neben dem Lieferantencockpit können Sie Ihre Produktkataloge der öffentlichen Verwaltung über herkömmliche Wege zur Verfügung stellen. Hierzu muss eine Abstimmung mit der öffentlichen Verwaltung je Katalogsystem erfolgen.
Aktualisiert am 12.11.2024